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13 K 1627/19•Verwaltungsgericht Köln, 2020-10-15, 13 K 1627/19
13 K 1627/19Tribunal administratif15 oct. 2020
Entscheidungsdatum: 2020-10-15
Aktenzeichen: 13 K 1627/19
ECLI: ECLI:DE:VGK:2020:1015.13K1627.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch die Beklagte durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Berufung und die Sprungrevision werden zugelassen.
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