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19 K 522/18.A•Verwaltungsgericht Köln, 2020-10-08, 19 K 522/18.A
19 K 522/18.ATribunal administratif8 oct. 2020
Entscheidungsdatum: 2020-10-08
Aktenzeichen: 19 K 522/18.A
ECLI: ECLI:DE:VGK:2020:1008.19K522.18A.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 19. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht zuvor die Beklagte Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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