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19 K 5329/18•Verwaltungsgericht Köln, 2020-10-01, 19 K 5329/18
19 K 5329/18Tribunal administratif1 oct. 2020
Entscheidungsdatum: 2020-10-01
Aktenzeichen: 19 K 5329/18
ECLI: ECLI:DE:VGK:2020:1001.19K5329.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 19. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht das beklagte Land vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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