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24 K 1525/18•Verwaltungsgericht Köln, 2020-09-23, 24 K 1525/18
24 K 1525/18Tribunal administratif23 sept. 2020
Entscheidungsdatum: 2020-09-23
Aktenzeichen: 24 K 1525/18
ECLI: ECLI:DE:VGK:2020:0923.24K1525.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 24. Kammer
Der Zweitwohnungssteuerbescheid der Beklagten vom 3. August 2017 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 18. Januar 2018 wird aufgehoben.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages leistet.
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