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13 K 4930/19•Verwaltungsgericht Köln, 2020-09-09, 13 K 4930/19
13 K 4930/19Tribunal administratif9 sept. 2020
Entscheidungsdatum: 2020-09-09
Aktenzeichen: 13 K 4930/19
ECLI: ECLI:DE:VGK:2020:0909.13K4930.19.00
Dokumenttyp: Gerichtsbescheid
Spruchkörper: 13. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Gerichtsbescheid ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch die Beklagte durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des aufgrund des Gerichtsbescheides zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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