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26 K 3182/20•Verwaltungsgericht Köln, 2020-09-03, 26 K 3182/20
26 K 3182/20Tribunal administratif3 sept. 2020
Entscheidungsdatum: 2020-09-03
Aktenzeichen: 26 K 3182/20
ECLI: ECLI:DE:VGK:2020:0903.26K3182.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 26. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleitung oder Hinterlegung in Höhe von jeweils 110 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils aufgrund des Urteils vollstreckungsfähigen Betrages leistet.
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