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8 K 7225/19•Verwaltungsgericht Köln, 2020-08-11, 8 K 7225/19
8 K 7225/19Tribunal administratif11 août 2020
Entscheidungsdatum: 2020-08-11
Aktenzeichen: 8 K 7225/19
ECLI: ECLI:DE:VGK:2020:0811.8K7225.19.00
Dokumenttyp: Gerichtsbescheid
Spruchkörper: 8. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens hat die Klägerin zu tragen.
Der Gerichtsbescheid ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Gerichtsbescheids vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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