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22 K 6840/18•Verwaltungsgericht Köln, 2020-08-05, 22 K 6840/18
22 K 6840/18Tribunal administratif5 août 2020
Entscheidungsdatum: 2020-08-05
Aktenzeichen: 22 K 6840/18
ECLI: ECLI:DE:VGK:2020:0805.22K6840.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 22. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung abwenden gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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