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7 K 2851/17•Verwaltungsgericht Köln, 2020-06-30, 7 K 2851/17
7 K 2851/17Tribunal administratif30 juin 2020
Entscheidungsdatum: 2020-06-30
Aktenzeichen: 7 K 2851/17
ECLI: ECLI:DE:VGK:2020:0630.7K2851.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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