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26 K 9737/17•Verwaltungsgericht Köln, 2020-06-29, 26 K 9737/17
26 K 9737/17Tribunal administratif29 juin 2020
Entscheidungsdatum: 2020-06-29
Aktenzeichen: 26 K 9737/17
ECLI: ECLI:DE:VGK:2020:0629.26K9737.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 26. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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