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19 K 5951/18.A•Verwaltungsgericht Köln, 2020-06-25, 19 K 5951/18.A
19 K 5951/18.ATribunal administratif25 juin 2020
Entscheidungsdatum: 2020-06-25
Aktenzeichen: 19 K 5951/18.A
ECLI: ECLI:DE:VGK:2020:0625.19K5951.18A.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 19. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kläger tragen die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Kläger können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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