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7 K 6770/16•Verwaltungsgericht Köln, 2020-05-25, 7 K 6770/16
7 K 6770/16Tribunal administratif25 mai 2020
Entscheidungsdatum: 2020-05-25
Aktenzeichen: 7 K 6770/16
ECLI: ECLI:DE:VGK:2020:0525.7K6770.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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