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7 K 6854/18•Verwaltungsgericht Köln, 2020-03-03, 7 K 6854/18
7 K 6854/18Tribunal administratif3 mars 2020
Entscheidungsdatum: 2020-03-03
Aktenzeichen: 7 K 6854/18
ECLI: ECLI:DE:VGK:2020:0303.7K6854.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Entscheidung ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht das beklagte Land vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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