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26 K 8055/18•Verwaltungsgericht Köln, 2020-02-04, 26 K 8055/18
26 K 8055/18Tribunal administratif4 févr. 2020
Entscheidungsdatum: 2020-02-04
Aktenzeichen: 26 K 8055/18
ECLI: ECLI:DE:VGK:2020:0204.26K8055.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 26. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckungsfähigen Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte Sicherheit in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckungsfähigen Betrages leistet.
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