projets
19a K 575/23.A•Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 2025-08-26, 19a K 575/23.A
19a K 575/23.ATribunal administratif26 août 2025
Entscheidungsdatum: 2025-08-26
Aktenzeichen: 19a K 575/23.A
ECLI: ECLI:DE:VGGE:2025:0826.19A.K575.23A.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 19a. Kammer
Normen: AsylG §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, falls nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.