Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 2025-07-09, 19 L 872/25

19 L 872/25Tribunal administratif9 juil. 2025

Regest

Der Begriff der "Räume von Schank- oder Speisewirtschaften" im Sinne von § 1 Abs. 1 Nr. 1 SpielV erfasst ausschließlich Räume, die durch den Schank- oder Speisebetrieb geprägt sind und nicht überwiegend einem anderen Zweck dienen (st. Rspr.).

Texte intégral

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen — 19 L 872/25 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2025-07-09

Aktenzeichen: 19 L 872/25

ECLI: ECLI:DE:VGGE:2025:0709.19L872.25.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 19. Kammer

Normen: GewO § 33c Abs 3; VwVfG NRW § 49 Abs 2 SpielV § 1 Abs 1 Nr 1

Leitsätze

Der Begriff der "Räume von Schank- oder Speisewirtschaften" im Sinne von § 1 Abs. 1 Nr. 1 SpielV erfasst ausschließlich Räume, die durch den Schank- oder Speisebetrieb geprägt sind und nicht überwiegend einem anderen Zweck dienen (st. Rspr.).

Tenor

    1. Der Antrag wird abgelehnt.
    1. Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragstellerin.
    1. Der Streitwert wird auf 2.000,- € festgesetzt.

Poursuivez vos recherches dans ChatGPT ou Claude

Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.