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4 K 1227/22•Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 2025-04-28, 4 K 1227/22
4 K 1227/22Tribunal administratif28 avr. 2025
Rücknahme durch Bestechung erwirkter Leistungsnachweise nach § 48 VwVfG NRW rechtmäßig
Entscheidungsdatum: 2025-04-28
Aktenzeichen: 4 K 1227/22
ECLI: ECLI:DE:VGGE:2025:0428.4K1227.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Kammer
Normen: § 48 VwVfG NRW
Rücknahme durch Bestechung erwirkter Leistungsnachweise nach § 48 VwVfG NRW rechtmäßig
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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