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1 K 2776/24•Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 2025-01-29, 1 K 2776/24
1 K 2776/24Tribunal administratif29 janv. 2025
Zur Frage des Verschuldens eines Amtswalters im Rahmen des beamtenrechtlichen Schadensersatzanspruchs bei auf Grundlage eines unzutreffenden Sachverhalts erfolgten (rechtswidrigen) Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf und dem Vorwurf unzureichender Amtsermittlung (hier verneint).
Entscheidungsdatum: 2025-01-29
Aktenzeichen: 1 K 2776/24
ECLI: ECLI:DE:VGGE:2025:0129.1K2776.24.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Kammer
Normen: VwVfG § 24; VwVfG § 26; BeamtStG § 23 Abs 4; BGB § 276 Abs 2; VwGO § 86
Zur Frage des Verschuldens eines Amtswalters im Rahmen des beamtenrechtlichen Schadensersatzanspruchs bei auf Grundlage eines unzutreffenden Sachverhalts erfolgten (rechtswidrigen) Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf und dem Vorwurf unzureichender Amtsermittlung (hier verneint).
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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