Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 2025-01-10, 15a K 4378/23.A

15a K 4378/23.ATribunal administratif10 janv. 2025

Regest

Kein Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 5 AufenthG für einen alleinstehenden, volljährigen, männlichen Yeziden aus dem Sindjar (Irak) mit familiärer Unterstützungsmöglichkeit bei Rückkehr in den Irak (Stand Januar 2025).

Texte intégral

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen — 15a K 4378/23.A — Urteil

Entscheidungsdatum: 2025-01-10

Aktenzeichen: 15a K 4378/23.A

ECLI: ECLI:DE:VGGE:2025:0110.15A.K4378.23A.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 15a. Kammer

Normen: AufenthG § 60 Abs. 5 und 7 Satz 1

Leitsätze

Kein Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 5 AufenthG für einen alleinstehenden, volljährigen, männlichen Yeziden aus dem Sindjar (Irak) mit familiärer Unterstützungsmöglichkeit bei Rückkehr in den Irak (Stand Januar 2025).

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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