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14 K 1931/23•Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 2024-10-08, 14 K 1931/23
14 K 1931/23Tribunal administratif8 oct. 2024
Entscheidungsdatum: 2024-10-08
Aktenzeichen: 14 K 1931/23
ECLI: ECLI:DE:VGGE:2024:1008.14K1931.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 14. Kammer
Normen: StVO § 45
Die an der Riphausstraße in Waltrop durch Zeichen 274 angeordnete Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h wird aufgehoben.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leistet.
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