Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 2024-09-17, 19 L 1308/24

19 L 1308/24Tribunal administratif17 sept. 2024

Regest

Antrag eines Sportvereins auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes gegen eine "Umlegung" auf eine andere SportanlageFehlender Anordnungsgrund bei Vorwegnahme bzw. Überschreitung der Hauptsache

Texte intégral

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen — 19 L 1308/24 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-09-17

Aktenzeichen: 19 L 1308/24

ECLI: ECLI:DE:VGGE:2024:0917.19L1308.24.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 19. Kammer

Normen: VwGO § 40 Abs. 1; VwGO § 123; GO NRW § 8

Leitsätze

Antrag eines Sportvereins auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes gegen eine "Umlegung" auf eine andere SportanlageFehlender Anordnungsgrund bei Vorwegnahme bzw. Überschreitung der Hauptsache

Tenor

    1. Der Antrag wird abgelehnt.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller. Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.

    1. Der Streitwert wird auf 2.500 EUR festgesetzt.

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