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5 K 1199/22•Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 2024-07-10, 5 K 1199/22
5 K 1199/22Tribunal administratif10 juil. 2024
Entscheidungsdatum: 2024-07-10
Aktenzeichen: 5 K 1199/22
ECLI: ECLI:DE:VGGE:2024:0710.5K1199.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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