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14 K 88/20•Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 2024-02-06, 14 K 88/20
14 K 88/20Tribunal administratif6 févr. 2024
Bestätigung des Beschlusses der Kammer vom 9. Januar 2020 - 14 L 23/20, bereits in NRWE und Juris veröffentlicht
Entscheidungsdatum: 2024-02-06
Aktenzeichen: 14 K 88/20
ECLI: ECLI:DE:VGGE:2024:0206.14K88.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 14. Kammer
Normen: KunstUrhG § 23; GG Art 8; VersG § 15
Bestätigung des Beschlusses der Kammer vom 9. Januar 2020 - 14 L 23/20, bereits in NRWE und Juris veröffentlicht
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leistet.
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