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19a K 3503/20.A•Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 2023-12-19, 19a K 3503/20.A
19a K 3503/20.ATribunal administratif19 déc. 2023
Entscheidungsdatum: 2023-12-19
Aktenzeichen: 19a K 3503/20.A
ECLI: ECLI:DE:VGGE:2023:1219.19A.K3503.20A.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 19a. Kammer
Normen: AsylG § 3, Abs. 3b, 4; AufenthG § 5, Abs. 7
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens, für das keine Gerichtskosten erhoben werden.
Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn die Beklagte nicht vor Beginn der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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