Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 2023-09-28, 2a K 2778/20.A

2a K 2778/20.ATribunal administratif28 sept. 2023

Texte intégral

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen — 2a K 2778/20.A — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-09-28

Aktenzeichen: 2a K 2778/20.A

ECLI: ECLI:DE:VGGE:2023:0928.2A.K2778.20A.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2a. Kammer

Tenor

Soweit die Klage zurückgenommen wurde, wird das Verfahren eingestellt.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden, trägt die Klägerin.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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