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6a K 3498/22.A•Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 2023-07-21, 6a K 3498/22.A
6a K 3498/22.ATribunal administratif21 juil. 2023
Entscheidungsdatum: 2023-07-21
Aktenzeichen: 6a K 3498/22.A
ECLI: ECLI:DE:VGGE:2023:0721.6A.K3498.22A.00
Dokumenttyp: Anerkenntnisurteil
Spruchkörper: 6a. Kammer
Normen: AufenthG § 59, AufenthG § 60; AsylG § 34, GG Art. 6, EMRK Art. 5
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden, trägt die Klägerin.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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