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2a K 2299/20.A•Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 2023-05-25, 2a K 2299/20.A
2a K 2299/20.ATribunal administratif25 mai 2023
Entscheidungsdatum: 2023-05-25
Aktenzeichen: 2a K 2299/20.A
ECLI: ECLI:DE:VGGE:2023:0525.2A.K2299.20A.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2a Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
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