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2a K 2261/20.A•Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 2023-05-22, 2a K 2261/20.A
2a K 2261/20.ATribunal administratif22 mai 2023
Entscheidungsdatum: 2023-05-22
Aktenzeichen: 2a K 2261/20.A
ECLI: ECLI:DE:VGGE:2023:0522.2A.K2261.20A.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2a. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
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