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10 K 244/19•Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 2022-08-17, 10 K 244/19
10 K 244/19Tribunal administratif17 août 2022
Entscheidungsdatum: 2022-08-17
Aktenzeichen: 10 K 244/19
ECLI: ECLI:DE:VGGE:2022:0817.10K244.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Kammer
Soweit der Kläger zu 1. die Klage zurückgenommen hat, wird das Verfahren eingestellt.
Im Übrigen wird die dem Beigeladenen erteilte Baugenehmigung für die Errichtung einer Großraumgarage mit Anbaugarage für das Grundstück T.--------straße X in Dortmund vom 8. Januar 2019 aufgehoben.
Die Gerichtskosten tragen der Kläger zu 1. zu 1/6 sowie die Beklagte und der Beigeladene jeweils zu 5/12. Die außergerichtlichen Kosten der Klägerinnen zu 2. und 3. tragen die Beklagte und der Beigeladene jeweils zur Hälfte. Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten und des Beigeladenen trägt der Kläger zu 1. jeweils zu 1/12. Im Übrigen trägt jeder der Beteiligten seine außergerichtlichen Kosten selbst.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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