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2a K 3480/18.A•Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 2021-12-20, 2a K 3480/18.A
2a K 3480/18.ATribunal administratif20 déc. 2021
Entscheidungsdatum: 2021-12-20
Aktenzeichen: 2a K 3480/18.A
ECLI: ECLI:DE:VGGE:2021:1220.2A.K3480.18A.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2a. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
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