Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 2021-11-02, 18 K 284/21

18 K 284/21Tribunal administratif2 nov. 2021

Regest

Ein Fahrlehrer, der sich gegenüber minderjährigen Fahrschülerinnen wiederholt sprachlich (in Chat-Verläufen) sexuell anzüglich äußert, ohne dass dies strafrechtlich relevant ist, erweist sich gleichwohl wegen gröblicher Pflichtverletzung im Ausbildungsverhältnis nachträglich als unzuverlässig, was den Widerruf seiner Fahrlehrerlaubnis rechtfertigt.

Texte intégral

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen — 18 K 284/21 — Gerichtsbescheid

Entscheidungsdatum: 2021-11-02

Aktenzeichen: 18 K 284/21

ECLI: ECLI:DE:VGGE:2021:1102.18K284.21.00

Dokumenttyp: Gerichtsbescheid

Spruchkörper: 18. Kammer

Normen: FahrlG § 14 Abs 2 Satz 1; FahrlG § 2 Abs 1 Satz 1 Nr 4; FahrlG § 12 Satz 1; FahrschAusbO § 3 Abs 2 Satz 3; FahrlG § 50 Abs 2 Nr 1; VwVfG NW § 46; GG Art 12 Abs 1

Leitsätze

Ein Fahrlehrer, der sich gegenüber minderjährigen Fahrschülerinnen wiederholt sprachlich (in Chat-Verläufen) sexuell anzüglich äußert, ohne dass dies strafrechtlich relevant ist, erweist sich gleichwohl wegen gröblicher Pflichtverletzung im Ausbildungsverhältnis nachträglich als unzuverlässig, was den Widerruf seiner Fahrlehrerlaubnis rechtfertigt.

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Gerichtsbescheid ist wegen der Kosten vorläufig voll-streckbar.Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleis-tung in Höhe von 110 % des aufgrund dieses Gerichtsbe-scheids vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet

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