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18 K 284/21•Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 2021-11-02, 18 K 284/21
18 K 284/21Tribunal administratif2 nov. 2021
Ein Fahrlehrer, der sich gegenüber minderjährigen Fahrschülerinnen wiederholt sprachlich (in Chat-Verläufen) sexuell anzüglich äußert, ohne dass dies strafrechtlich relevant ist, erweist sich gleichwohl wegen gröblicher Pflichtverletzung im Ausbildungsverhältnis nachträglich als unzuverlässig, was den Widerruf seiner Fahrlehrerlaubnis rechtfertigt.
Entscheidungsdatum: 2021-11-02
Aktenzeichen: 18 K 284/21
ECLI: ECLI:DE:VGGE:2021:1102.18K284.21.00
Dokumenttyp: Gerichtsbescheid
Spruchkörper: 18. Kammer
Normen: FahrlG § 14 Abs 2 Satz 1; FahrlG § 2 Abs 1 Satz 1 Nr 4; FahrlG § 12 Satz 1; FahrschAusbO § 3 Abs 2 Satz 3; FahrlG § 50 Abs 2 Nr 1; VwVfG NW § 46; GG Art 12 Abs 1
Ein Fahrlehrer, der sich gegenüber minderjährigen Fahrschülerinnen wiederholt sprachlich (in Chat-Verläufen) sexuell anzüglich äußert, ohne dass dies strafrechtlich relevant ist, erweist sich gleichwohl wegen gröblicher Pflichtverletzung im Ausbildungsverhältnis nachträglich als unzuverlässig, was den Widerruf seiner Fahrlehrerlaubnis rechtfertigt.
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Gerichtsbescheid ist wegen der Kosten vorläufig voll-streckbar.Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleis-tung in Höhe von 110 % des aufgrund dieses Gerichtsbe-scheids vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet
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