Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 2021-09-28, 12 K 9227/16

12 K 9227/16Tribunal administratif28 sept. 2021

Regest

Die ärtzliche Prognose, dass mit einer Wiederherstellung der Dienstfähigkeit innerhalb von sechs Monaten nicht zu rechnen ist, wird durch eine frühere gegenteilige Prognose nicht in Zweifel gezogen, warum das Krankheitsbild chronifiziert ist und mehrere zwischenzeitliche Arbeitsversuche ohne Erfolg geblieben sind.

Texte intégral

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen — 12 K 9227/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-09-28

Aktenzeichen: 12 K 9227/16

ECLI: ECLI:DE:VGGE:2021:0928.12K9227.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Kammer

Normen: BBG § 44 Abs. 1; BBG § 47 Abs. 2 S. 2

Leitsätze

Die ärtzliche Prognose, dass mit einer Wiederherstellung der Dienstfähigkeit innerhalb von sechs Monaten nicht zu rechnen ist, wird durch eine frühere gegenteilige Prognose nicht in Zweifel gezogen, warum das Krankheitsbild chronifiziert ist und mehrere zwischenzeitliche Arbeitsversuche ohne Erfolg geblieben sind.

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

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