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6 K 4883/18•Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 2021-08-20, 6 K 4883/18
6 K 4883/18Tribunal administratif20 août 2021
Entscheidungsdatum: 2021-08-20
Aktenzeichen: 6 K 4883/18
ECLI: ECLI:DE:VGGE:2021:0820.6K4883.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Kammer
Normen: § 86 BauO NRW 2000; § 73 BauO NRW 2000
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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