projets
15 K 126/20•Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 2021-07-13, 15 K 126/20
15 K 126/20Tribunal administratif13 juil. 2021
Entscheidungsdatum: 2021-07-13
Aktenzeichen: 15 K 126/20
ECLI: ECLI:DE:VGGE:2021:0713.15K126.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Kammer
Normen: BAföG §7 Abs 1; BAföG §2 Abs 1 S 1 Nr 1; BAföG §2 Abs 1a; BAföG §2 Abs 1 S 1 Nr 2
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.