Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 2021-03-15, 12 L 1811/20

12 L 1811/20Tribunal administratif15 mars 2021

Regest

Eine Gewährung vorbeugenden Rechtsschutzes gegen eine Abberufung als Bezirksrevisor setzt die Glaubhaftmachung voraus, dass im konkreten Einzelfall schwerwiegende, unzumutbare Nachteile drohen (hier verneint).

Texte intégral

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen — 12 L 1811/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-03-15

Aktenzeichen: 12 L 1811/20

ECLI: ECLI:DE:VGGE:2021:0315.12L1811.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 12. Kammer

Normen: VwGO § 123 Abs. 1; GG Art. 19 Abs. 4

Leitsätze

Eine Gewährung vorbeugenden Rechtsschutzes gegen eine Abberufung als Bezirksrevisor setzt die Glaubhaftmachung voraus, dass im konkreten Einzelfall schwerwiegende, unzumutbare Nachteile drohen (hier verneint).

Tenor

    1. Der Antrag wird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.

    1. Der Streitwert wird auf 5.000,- € festgesetzt.

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