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9a L 308/21.A•Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 2021-03-11, 9a L 308/21.A
9a L 308/21.ATribunal administratif11 mars 2021
1. Im Abänderungsverfahren nach § 80 Abs. 7 VwGO ist die an der tatsächlich bestehenden familiären Situation zu orientierenden Rückkehrprognose zu § 60 Abs. 5 AufenthG als realitätsnahe Beurteilung der Rückkehrsituation unabhängig davon zu stellen, ob die der Prognose zu Grunde liegenden Umstände im Sinne des § 80 Abs. 7 Satz 2 VwGO im Hinblick auf eigene materielle Schutzansprüche hätten geltend gemacht werden müssen. 2. Zum Einzelfall eines Abschiebungsverbots hinsichtlich Nigeria für eine alleinstehende Frau mit drei Kindern (hier nach summarischer Prüfung bejaht).
Entscheidungsdatum: 2021-03-11
Aktenzeichen: 9a L 308/21.A
ECLI: ECLI:DE:VGGE:2021:0311.9A.L308.21A.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 9a. Kammer
Normen: VwGO § 80 Abs 7; AufenthG § 60 Abs 5
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