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8 L 1332/20•Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 2021-02-02, 8 L 1332/20
8 L 1332/20Tribunal administratif2 févr. 2021
Zur Verpflichtung, einem vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländer eine Duldung gemäß § 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthG zu erteilen, wenn seine Abschiebung zwar grundsätzlich möglich, aber ungewiss ist, ob innerhalb eines absehbaren Zeitraums die Ausreisepflicht durchgesetzt werden kann.
Entscheidungsdatum: 2021-02-02
Aktenzeichen: 8 L 1332/20
ECLI: ECLI:DE:VGGE:2021:0202.8L1332.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 8. Kammer
Normen: AufenthG § 60a Abs 2 Satz 1
Zur Verpflichtung, einem vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländer eine Duldung gemäß § 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthG zu erteilen, wenn seine Abschiebung zwar grundsätzlich möglich, aber ungewiss ist, ob innerhalb eines absehbaren Zeitraums die Ausreisepflicht durchgesetzt werden kann.
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