Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 2021-01-21, 9 L 1395/20

9 L 1395/20Tribunal administratif21 janv. 2021

Regest

Wirkt ein gelegentlicher Cannabiskonsument, dessen Fahreignung der Überprüfung durch ein medizinisch-psychologisches Gutachten bedarf, nicht an der Ermittlung der für die Eignungsprognose erheblichen Tatsachengrundlage mit, geht dies grundsätzlich zu seinen Lasten. Fall der nachvollziehbar angenommenen Fahrungeeignetheit eines gelegentlichen Cannabiskonsumenten auf Grund dessen nicht verwertbarer Angaben im Rahmen der Begutachtung.

Texte intégral

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen — 9 L 1395/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-01-21

Aktenzeichen: 9 L 1395/20

ECLI: ECLI:DE:VGGE:2021:0121.9L1395.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 9. Kammer

Normen: FeV § 11 Abs 6; § 14 Abs 1 Satz 3, Anlage 4 Ziffer 9.2.2, Anlage 4a

Leitsätze

Wirkt ein gelegentlicher Cannabiskonsument, dessen Fahreignung der Überprüfung durch ein medizinisch-psychologisches Gutachten bedarf, nicht an der Ermittlung der für die Eignungsprognose erheblichen Tatsachengrundlage mit, geht dies grundsätzlich zu seinen Lasten.

Fall der nachvollziehbar angenommenen Fahrungeeignetheit eines gelegentlichen Cannabiskonsumenten auf Grund dessen nicht verwertbarer Angaben im Rahmen der Begutachtung.

Tenor

    1. Der Antrag wird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.

    1. Der Streitwert wird auf 2.500,00 € festgesetzt.

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