projets
20 L 20/21•Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 2021-01-08, 20 L 20/21
20 L 20/21Tribunal administratif8 janv. 2021
Für einen gegen das Land Nordrhein-Westfalen gerichteten Eilantrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, mit der dem "Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen" aufgegeben werden soll, bei dem Antragsteller unverzüglich eine Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 durchzuführen, ist gemäß § 52 Nr. 5 VwGO die örtliche Zusändigkeit des Verwaltungsgerichts Düsseldorf gegeben.
Entscheidungsdatum: 2021-01-08
Aktenzeichen: 20 L 20/21
ECLI: ECLI:DE:VGGE:2021:0108.20L20.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 20. Kammer
Normen: VwGO § 52 Nr 5; VwGO § 83; GVG § 17a
Für einen gegen das Land Nordrhein-Westfalen gerichteten Eilantrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, mit der dem "Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen" aufgegeben werden soll, bei dem Antragsteller unverzüglich eine Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 durchzuführen, ist gemäß § 52 Nr. 5 VwGO die örtliche Zusändigkeit des Verwaltungsgerichts Düsseldorf gegeben.
Das Verfahren wird an das örtlich zuständige Verwaltungsgericht Düsseldorf verwiesen.
Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.