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9 K 4512/19•Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 2020-05-12, 9 K 4512/19
9 K 4512/19Tribunal administratif12 mai 2020
Entziehung der Fahrerlaubnis
Entscheidungsdatum: 2020-05-12
Aktenzeichen: 9 K 4512/19
ECLI: ECLI:DE:VGGE:2020:0512.9K4512.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Kammer
Normen: § 4 StVG
Entziehung der Fahrerlaubnis
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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