Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 2020-04-07, 12 L 1725/19

12 L 1725/19Tribunal administratif7 avr. 2020

Regest

Ist die einer Auswahlentscheidung zugrunde liegende dienstliche Beurteilung fehlerhaft, weil ein erforderlicher Beurteilungsbeitrag nicht eingeholt worden ist, so schlägt dieser Beurteilungsfehler auf die Fehlerhaftigkeit der Auswahlentscheidung durch.

Texte intégral

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen — 12 L 1725/19 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-04-07

Aktenzeichen: 12 L 1725/19

ECLI: ECLI:DE:VGGE:2020:0407.12L1725.19.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 12. Kammer

Normen: GG Art. 33 Abs. 2

Leitsätze

Ist die einer Auswahlentscheidung zugrunde liegende dienstliche Beurteilung fehlerhaft, weil ein erforderlicher Beurteilungsbeitrag nicht eingeholt worden ist, so schlägt dieser Beurteilungsfehler auf die Fehlerhaftigkeit der Auswahlentscheidung durch.

Tenor

    1. Der Antragsgegnerin wird vorläufig untersagt, die Beförderungsplanstellen der Beförderungsliste „Beteiligung intern_VCS_NT“ der Beförderungsrunde 2019/2020 nach Besoldungsgruppe A 9_VZ BBesO mit den Beigeladenen zu besetzten, bis über die Bewerbung der Antragstellerin unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut entschieden ist.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst tragen.

    1. Der Streitwert wird auf die Wertstufe bis zu 13.000,- Euro festgesetzt.

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