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29 K 3939/23•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2025-11-20, 29 K 3939/23
29 K 3939/23Tribunal administratif20 nov. 2025
Einzelfall des Umfangs der Prüfung einer Beschwerde durch die Aufsichtsbehörde
Entscheidungsdatum: 2025-11-20
Aktenzeichen: 29 K 3939/23
ECLI: ECLI:DE:VGD:2025:1120.29K3939.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 29. Kammer
Normen: Art 58 Abs 1 Buchst e DSGVO; Art 77 DSGVO; Art 57 Abs 1 Buchst f DSGVO
Einzelfall des Umfangs der Prüfung einer Beschwerde durch die Aufsichtsbehörde
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
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