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15 L 3742/25•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2025-11-19, 15 L 3742/25
15 L 3742/25Tribunal administratif19 nov. 2025
Ein Bildungsgang in einer sonstigen Berufsbildungseinrichtung, der die Anforderungen des § 43 Abs. 2 S. 2 BBiG erfüllt, liegt nur vor, wenn die Berufsbildungseinrichtung die gesamte Ausbildung - sowohl in theoretischer als auch in fachpraktischer Hinsicht verantwortet.
Entscheidungsdatum: 2025-11-19
Aktenzeichen: 15 L 3742/25
ECLI: ECLI:DE:VGD:2025:1119.15L3742.25.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Kammer
Normen: BBiG § 42 Abs 2 S 1; BBiG § 42 Abs 2 S 2
Ein Bildungsgang in einer sonstigen Berufsbildungseinrichtung, der die Anforderungen des § 43 Abs. 2 S. 2 BBiG erfüllt, liegt nur vor, wenn die Berufsbildungseinrichtung die gesamte Ausbildung - sowohl in theoretischer als auch in fachpraktischer Hinsicht verantwortet.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.
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