Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2025-11-19, 15 L 3742/25

15 L 3742/25Tribunal administratif19 nov. 2025

Regest

Ein Bildungsgang in einer sonstigen Berufsbildungseinrichtung, der die Anforderungen des § 43 Abs. 2 S. 2 BBiG erfüllt, liegt nur vor, wenn die Berufsbildungseinrichtung die gesamte Ausbildung - sowohl in theoretischer als auch in fachpraktischer Hinsicht verantwortet.

Texte intégral

Verwaltungsgericht Düsseldorf — 15 L 3742/25 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2025-11-19

Aktenzeichen: 15 L 3742/25

ECLI: ECLI:DE:VGD:2025:1119.15L3742.25.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 15. Kammer

Normen: BBiG § 42 Abs 2 S 1; BBiG § 42 Abs 2 S 2

Leitsätze

Ein Bildungsgang in einer sonstigen Berufsbildungseinrichtung, der die Anforderungen des § 43 Abs. 2 S. 2 BBiG erfüllt, liegt nur vor, wenn die Berufsbildungseinrichtung die gesamte Ausbildung - sowohl in theoretischer als auch in fachpraktischer Hinsicht verantwortet.

Tenor

    1. Der Antrag wird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.

    1. Der Streitwert wird auf 10.000,00 Euro festgesetzt.

Poursuivez vos recherches dans ChatGPT ou Claude

Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.