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14 K 4156/25.A•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2025-10-31, 14 K 4156/25.A
14 K 4156/25.ATribunal administratif31 oct. 2025
Ablehnung eines Asylantrags als unzulässiger Zweitantrag
Entscheidungsdatum: 2025-10-31
Aktenzeichen: 14 K 4156/25.A
ECLI: ECLI:DE:VGD:2025:1031.14K4156.25A.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 14. Kammer
Normen: §§ 26a, 29, 71a AsylG; § 51 VwVfG, § 60 Abs. 5, Abs 7 Satz 1 AufenthG
Ablehnung eines Asylantrags als unzulässiger Zweitantrag
Soweit der Kläger die Klage zurückgenommen hat, wird das Verfahren eingestellt. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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