Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2025-08-26, 22 K 1274/25.A

22 K 1274/25.ATribunal administratif26 août 2025

Regest

Reagiert die Beklagte auf eine geänderte Sach- und Rechtslage (hier den Ablauf der Überstellungsfrist) sofort i.S.d. § 156 VwGO, entspricht es billigem Ermessen, die Kosten den Klägern aufzuerlegen, wenn - wie hier - die Erfolgsaussichten der Klage bis dahin gering waren.

Texte intégral

Verwaltungsgericht Düsseldorf — 22 K 1274/25.A — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2025-08-26

Aktenzeichen: 22 K 1274/25.A

ECLI: ECLI:DE:VGD:2025:0826.22K1274.25A.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 22. Kammer

Normen: VwGO § 161 Abs. 2; VwGO § 156

Leitsätze

Reagiert die Beklagte auf eine geänderte Sach- und Rechtslage (hier den Ablauf der Überstellungsfrist) sofort i.S.d. § 156 VwGO, entspricht es billigem Ermessen, die Kosten den Klägern aufzuerlegen, wenn - wie hier - die Erfolgsaussichten der Klage bis dahin gering waren.

Tenor

    1. Das Verfahren wird eingestellt.
    1. Die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden, tragen die Kläger.

Poursuivez vos recherches dans ChatGPT ou Claude

Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.