Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2025-04-01, 14 K 10601/24

14 K 10601/24Tribunal administratif1 avr. 2025

Regest

§ 16 Wohnraumstärkungsgesetz NRW schafft eine Obliegenheit im Hinblick auf die Mitwirkung an der Sachaufklärung, da die Frage, wie eine Wohnung genutzt wird, vor allem die Sphäre der oder des Verfügungsberechtigten sowie der Bewohnerinnen und Bewohner betrifft.

Texte intégral

Verwaltungsgericht Düsseldorf — 14 K 10601/24 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2025-04-01

Aktenzeichen: 14 K 10601/24

ECLI: ECLI:DE:VGD:2025:0401.14K10601.24.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 14. Kammer

Normen: §§ 16, 22 Wohnraumstärkungsgesetz NRW

Leitsätze

§ 16 Wohnraumstärkungsgesetz NRW schafft eine Obliegenheit im Hinblick auf die Mitwirkung an der Sachaufklärung, da die Frage, wie eine Wohnung genutzt wird, vor allem die Sphäre der oder des Verfügungsberechtigten sowie der Bewohnerinnen und Bewohner betrifft.

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % der auf Grund des Urteils vollstreckbaren Kosten abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % der vollstreckbaren Kosten leistet.

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