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38 K 6622/23•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2025-03-24, 38 K 6622/23
38 K 6622/23Tribunal administratif24 mars 2025
Entscheidungsdatum: 2025-03-24
Aktenzeichen: 38 K 6622/23
ECLI: ECLI:DE:VGD:2025:0324.38K6622.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Bundesdisziplinarkammer
Der Beklagte wird aus dem Beamtenverhältnis entfernt.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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