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20 K 1630/23•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2025-03-17, 20 K 1630/23
20 K 1630/23Tribunal administratif17 mars 2025
Entscheidungsdatum: 2025-03-17
Aktenzeichen: 20 K 1630/23
ECLI: ECLI:DE:VGD:2025:0317.20K1630.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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