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17 K 8033/21.A•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2025-02-11, 17 K 8033/21.A
17 K 8033/21.ATribunal administratif11 févr. 2025
1. Zum rechtmäßigen Widerruf der Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft aufgrund strafgerichtlicher Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in Tateinheit mit sexuellem Übergriff zu einer auf Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe von einem Jahr.2. Der Flüchtling muss sich insbesondere erkennbar mit seiner Straftat und deren Folgen nachhaltig auseinandergesetzt haben. Verdrängungs- oder Relativierungstendenzen stellen gewichtige Anhaltspunkte für die Bejahung einer Gefahr für die Allgemeinheit dar.
Entscheidungsdatum: 2025-02-11
Aktenzeichen: 17 K 8033/21.A
ECLI: ECLI:DE:VGD:2025:0211.17K8033.21A.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 17. Kammer
Normen: §§ 3, 4, 73 Abs. 5 AsylG; § 60 Abs. 8b AufenthG; § 60 Abs. 8 Satz 3 AufenthG in der Fassung vom 15. Augst 2019; §§ 52, 56, 176 Abs. 1, 177 Abs, 1 StGB
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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