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28 K 8688/22•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2025-01-23, 28 K 8688/22
28 K 8688/22Tribunal administratif23 janv. 2025
Entscheidungsdatum: 2025-01-23
Aktenzeichen: 28 K 8688/22
ECLI: ECLI:DE:VGD:2025:0123.28K8688.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 28. Kammer
Normen: BauO NRW § 6 Abs 1 S 3 Nr 2
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der
außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar, für den
Beigeladenen aber nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
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